Die außergerichtliche Sanierung, in deren Rahmen der Fortbetrieb des Unternehmens ohne breite Öffentlichkeitswirkung des Restrukturierungsprozesses gesichert werden kann, stellt die in der Praxis von betroffenen Unternehmen zumeist bevorzugte und für alle beteiligten Stakeholder in der Regel bessere Restrukturierungsvariante dar.1 Um die Fortführung des Betriebs zu gewährleisten, bedarf es oftmals externer Finanzierungsmaßnahmen, zumal sich das Unternehmen bereits in einer Krisensituation befindet und selbst üblicherweise nur mehr über einen eingeschränkten Handlungsspielraum verfügt.

