Das Verfahren eines Vergleiches zwischen dem gewogenen Normalwert und den Preisen aller Ausfuhrgeschäfte ist nur zulässig, wenn die Ausfuhrpreise je nach Käufer, Gebiet oder Zeitraum erheblich voneinander abweichen und die beiden anderen Verfahren die einzelnen Dumpinghandlungen nicht voll widerspiegeln
EuGH 09.01.2003, C-76/00
WBl 132/2003

