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ZK-DVO § 2

51. AuflDezember 2003

2437
Die Zollbehörden sind von Amts wegen zur Bereitstellung von Angaben und Unterlagen verpflichtet, wenn der Antragsteller hiezu nicht in der Lage ist

EuGH 22.05.2003, C-56/02
WBl 381/2003



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