Befangenheit des Vorsitzenden eines Berufungssenates im wegen Unzuständigkeit freisprechenden schöffengerichtlichen Verfahren als Vorsitzender des Berufungssenates im nachfolgenden abgbeh Finanzstrafverfahren
VwGH 24.09.2002, 2000/16/0737
Befangenheit, Vorsitzender Berufungssenat Schöffengericht, Nachfolgendes abgbeh Finanzstrafverfahren, 1/2402003/31

