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FinStrG § 9

51. AuflDezember 2003

2081
Die „vertretbare Rechtsansicht“ im Finanzstrafrecht; kein schuldausschließender Rechtsirrtum bei Kenntnis der gegenteiligen Rechtsansicht der Beh

VwGH 19.12.2002, 2001/13/0064
Wagner Alexander, Hammerl Christian, RdW 2003/146, 3/170

Vertretbare Rechtsansicht, Finanzstrafrecht, Rechtsirrtum

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