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BAO § 241 Abs 2

51. AuflDezember 2003

1994
Rückerstattung von vorschriftsmäßig in Stempelmarken entrichteten Eingabegebühren für Anträge um Vergabe von Kontingenterlaubnissen ohne Bescheiderlassung

VwGH 18.07.2002, 99/16/0238

Rückerstattung, Eingabegebühren, Stempelmarken, 236922003/746

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