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BAO § 214

51. AuflDezember 2003

1960
Antragsrecht eines Gesamtschuldners auf Aufhebung bzw. Nichtherbeiführung einer irrtümlich nicht verfügten Widmung

Ritz Christoph, SWK S 831 1389/2003

Gesamtschuldverhältnis, Abgabenwidmung

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