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BAO § 212 lit a Abs 9

51. AuflDezember 2003

1957
Keine rückwirkende Herabsetzung von Aussetzungszinsen für eine, ein anderes Wirtschaftsjahr betreffende Abgabenschuld, bei Entstehen einer Gutschrift infolge Herabsetzung einer anderen Abgabenschuld

VwGH 16.10.2002, 99/13/0065

Aussetzungszinsen, Gutschrift, Herabsetzung andere Abgabenschuld, 226472003/696

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