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BAO § 115 Abs 1

51. AuflDezember 2003

1849
Unterlassung einer Beweisaufnahme (Zeugenaussage der Ehefrau) hinsichtlich eines mit der Einschränkung gestellten Beweisantrages hinsichtlich Maßgeblichkeit des Kilometerstandes eines Taxis für die Schätzung des eingenommenen Fuhrlohnes, beweiserhebliche Tatsachen (Privatfahrten des Taxiunternehmers mit dem Taxi zur Freundin nach Straßburg) vor dem Hintergrund der Amtsverschwiegenheit nicht anzusprechen; Zweckmäßigkeit und Billigkeit einer Beweisaufnahme

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