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BAO § 85 Abs 2

51. AuflDezember 2003

1825
Unzulässige Bescheidaufhebung ohne Klärung der Person des Einschreiters bzw der Vertretungsbefugnis der die Administrativbeschwerde unterzeichnenden Person

VwGH 23.10.2002, 2001/16/0300

Bescheidaufhebung, Nach Administrativbeschwerde, Ohne Klärung Einschreiter, 143952003/408

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