Bei kassatorischen Entscheidungen des UFS nach einer während des Berufungsverfahrens erfolgten Änderung der Finanzamtszuständigkeit ist für das fortgesetzte Verfahren das „neue“ FA sachlich zuständig
Niedermaier Jürgen, ecolex 261/2003
Zuständigkeit, Nach kassatorischer Bescheidaufhebung d.UFS, Zuständigkeitsänderung Berufungsverfahren

