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BAO § 75

51. AuflDezember 2003

1818
Bei kassatorischen Entscheidungen des UFS nach einer während des Berufungsverfahrens erfolgten Änderung der Finanzamtszuständigkeit ist für das fortgesetzte Verfahren das „neue“ FA sachlich zuständig

Niedermaier Jürgen, ecolex 261/2003

Zuständigkeit, Nach kassatorischer Bescheidaufhebung d.UFS, Zuständigkeitsänderung Berufungsverfahren

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