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Mwst-RL-6 § 9 Abs 2 lit b

51. AuflDezember 2003

1640
Auch mittelbare Werbeleistungen durch Subunternehmer an Stellen der öffentlichen Hand sind am Ort des Zwischenempfängers steuerbar

EuGH 05.06.2003, C-438/01
FJ 273/2003
Haunold Peter, Tumpel Michael, Widhalm Christian, SWI 344/2003
WBl 382/2003

Mehrwertsteuer, Mittelbare Werbeleistungen, Öffentliche Hand

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