Irrtümlich in Rechnungen an Amtstellen eines Staates ausgewiesene Umsatzsteuer für Übersetzerdienstleistungen sind nicht als Mehrwertsteuer zu qualifizieren; kein Erfordernis des guten Glaubens; keine Verhinderung der Rückerstattung der in der Rechnung irrtümlich ausgewiesenen Steuer durch den Förmlichkeitsgrundsatz
EuGH 06.11.2003, Rs C-78/02 , 79/02, 80/02
FJ 423/2003

