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BWG § 102 lit a Abs 4

51. AuflDezember 2003

1573
Entschädigungspflicht bei Einzug von Partizipationskapital und der Abfindung zugrunde liegende Unternehmenswertbestimmung; Aufhebung der Wortfolge „Ist das Partizipationskapital nicht börsenorientiert“ im dritten Satz des § 102a Abs 4 BWG

VfGH 28.09.2002, G 286/01
JBl 302/2003

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