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KommStG § 9

51. AuflDezember 2003

1451
Die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage für Unternehmen, die nur eine einzige Betriebsstätte unterhalten, ist nicht verfassungswidrig gewesen

VfGH 21.06.2002, G 32, 33/02

Kommunalsteuer, Bemessungsgrundlage, Einzige Betriebsstätte, 1/272003/3

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