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UStG 1994 § 19 Abs 2 Z 1 lit a

51. AuflDezember 2003

1258
Die offene Anzahlungsrechnung nach Leistungserbringung; eine Anzahlungsrechnung kann nicht nachträglich durch die Leistungserbringung zu einer Schlussrechnung werden; Ausstellung einer „Restrechnung“ über Verlangen des Leistungsempfängers über ausstehende säumige Beträge für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Bramerdorfer Norbert, ÖStZ 2003/887

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