Die offene Anzahlungsrechnung nach Leistungserbringung; eine Anzahlungsrechnung kann nicht nachträglich durch die Leistungserbringung zu einer Schlussrechnung werden; Ausstellung einer „Restrechnung“ über Verlangen des Leistungsempfängers über ausstehende säumige Beträge für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Bramerdorfer Norbert, ÖStZ 2003/887

