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BewG § 16 Abs 2

51. AuflDezember 2003

1055
Bei der Veräußerung von Gebäuden gegen Rente insbesondere unter nahen Angehörigen vermindert ein zurückbehaltenes Wohnrecht den Wert des übertragenen Gebäudes; eine Verpflichtung zur Pflege im Falle einer künftigen Pflegebedürftigkeit bleibt bei der Bewertung außer Ansatz

SWK S 254 334/2003

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