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FLAG § 2 Abs 1 lit c

51. AuflDezember 2003

887
Kein Anspruch auf Familienbeihilfe eines volljährigen Kindes bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit zwar vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres (hier während der Ableistung des Zivildienstes)

VwGH 22.05.2002, 2002/15/0022
ARD 5402/28/2003



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