Besonderer Steuerabzug auf Vergütungen an einen beschränkt Steuerpflichtigen für die Überlassung von Rechten, gerichtet auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Prominenten und auf Verwertung der so entstandenen Produkte für eine Werbekampagne als Vermietungseinkünfte (FG Düsseldorf ); Kritik an der Aulegung des Gerichtes hinsichtlich des Begriffes Vermietungstätigkeit; Literaturrundschau: Wild/Eigelshoven/Reinfeld (DB 2003, 1867 ff)

