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EStG 1988 § 41 Abs 3

51. AuflDezember 2003

740
„Der Freibetrag den keiner kennt“ - oder eine Legistik, die niemand mehr versteht; Widerspruch des BMF zur Meinung, der Veranlagungsfreibetrag gelte auch für KESt-pfl Einkünfte

Doralt Werner, RdW 2003/523, 10/603

Veranlagungsfreibetrag, KESt-pfl Einkünfte

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