An den Arbeitgeber zurückzuzahlende Schulungskosten sind nachträgliche Negativeinkünfte aus einer ehemaligen wirtschaftlichen Tätigkeit
FLD Wien, NÖ, Bgld 04.04.2001, RV/06x-16/17/99
FJ 174/2003
Ausbildungskosten, Rückzahlung, Nachträgliche Negativeinkünfte