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EStG 1988 § 32 Z 2

51. AuflDezember 2003

684
An den Arbeitgeber zurückzuzahlende Schulungskosten sind nachträgliche Negativeinkünfte aus einer ehemaligen wirtschaftlichen Tätigkeit

FLD Wien, NÖ, Bgld 04.04.2001, RV/06x-16/17/99
FJ 174/2003

Ausbildungskosten, Rückzahlung, Nachträgliche Negativeinkünfte

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