In Österreich KESt-abzugspflichtige Vergabe von Wissenschaftspreisen durch eine inländische Privatstiftung an ausländische Preisträger; Steuerfreistellung aufgrund von DBA, die eine dem Art 10 OECD-MA (Dividenden) inhaltlich gleichwertige Bestimmung enthalten nach Art 21 (sonstige Einkünfte); bei Preisen, die in Deutschland unter Art 10 DBA - Deutschland fallen ist KESt bis zu 15% in Österreich zu erheben
BMF 28.07.2003 EAS 2321

