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EStG 1988 § 9 Abs 1

51. AuflDezember 2003

298
Rückstellung für Kapitalanlagerisiken bei der prämiembegünstigten Zukunftsvorsorge, die über die Kapitalanlagerisiken der Lebensversicherung hinausgehen; (Zusatzrückstellungs-Verordnung)

BGBl II 2003/450, ausgegeben am 23.9.2003
AÖF 2003/196

Rückstellung, Kapitalanlagerisken, Verordnung

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