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EStG 1988 § 4 Abs 1

51. AuflDezember 2003

151
Die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens iZm der Beendigung einer Mitunternehmerschaft ist als Entnahme und nicht als Veräußerungsvorgang zu werten

VwGH 19.06.2002, 99/15/0115
FJ 52/2003

Gesellschaftsvermögen, Aufteilung, Entnahme

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