BFH zur 20.000 Dollar-Grenze bei US-Künstlern/Sportlern; vom Veranstalter getragene Transport-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind als Einnahmen anzusetzen; die Inanspruchnahme der USt-Nulllösung führt zu anzusetzenden Einnahmen; das EU-Diskriminierungsverbot („Gerritse“) gilt nicht im Verhältnis zu nichtansässigen US-Künstlern/Sportlern
BFH/BRD 19.11.2003 I R 22/02
Weninger Rudolf, SWI 2004, 625

