Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das DBA umfasst die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Grundsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken
ARD 5521/6/2004
ÖStZ 2004/835e
BGBl III 2004/92, ausgegeben am 10.8.2004

