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FinStrG § 23

Dezember 2004

2429
Strafbemessung bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung über längere Zeit hinweg und Beibehaltung des rechtswidrigen Verhaltens nach Aufdeckung der Tat; mangelndes Geständnis kein Erschwerungsgrund sondern Fehlen eines Milderungsgrundes

VwGH 29.04.2003 97/14/0039
ÖStZB 2004/137

2430
Eine Verfahrenseinstellung durch die Berufungsbehörde hinsichtlich einzelner Anschuldigungen wegen Verjährung muss auch zu einer entsprechenden Reduzierung des Strafausmaßes führen

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