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BAO § 299 Abs 4

Dezember 2004

2334
VwGH zum Verständigungsverfahren: Für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens ist nicht das FA sondern das BMF zuständig; es gibt keine Verfahrensvorschrift, die es gebieten würde, die Abgabenfestsetzung erst nach Abschluss eines (beantragten) Verständigungsverfahrens vorzunehmen

VwGH 26.02.2004 99/15/0127
Weninger Rudolf, SWI 2004, 532

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