VwGH zum Verständigungsverfahren: Für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens ist nicht das FA sondern das BMF zuständig; es gibt keine Verfahrensvorschrift, die es gebieten würde, die Abgabenfestsetzung erst nach Abschluss eines (beantragten) Verständigungsverfahrens vorzunehmen
VwGH 26.02.2004 99/15/0127
Weninger Rudolf, SWI 2004, 532

