Zuständigkeitsübergang für unerledigte Berufungen auf UFS mit 1.1.2003 auch wenn er noch mit Dezember 2002 datiert ist, aber erst im Jännert 2003 zugestellt wurde
VwGH 30.10.2003 2003/15/0035
ARD 5493/14/2003
ÖStZB 2004/247

