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BAO § 252 Abs 1

Dezember 2004

2282
Einwendungen aus dem Gesellschaftsverhältnis können in einem Einkommensteuerverfahren dem ein Feststellungsverfahren zu Grunde liegt nicht vorgebracht werden

UFS Wien 16.06.2004 RV/1759-W/02
SWK S 756 1078/04



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