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BAO § 239 Abs 2

Dezember 2004

2271
Das Zahlungs- und Verfügungsverbot nach § 65 AbgEO steht der Aufrechnung im Sinne des § 215 Abs 1 entgegen; 239 Abs 2 BAO bezieht sich nur auf Rückzahlungsanträge des Stpfl

SWK R 17 499/04



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