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BAO § 238 Abs 1

Dezember 2004

2268
Unterbrechung der Einhebungsverjährung durch Berufungsentscheidung und jede Zahlungsaufforderung nach rechtskräftigem Abschluss des AbgVerfahrens

VwGH 26.02.2003 2002/13/0223
ÖStZB 2004/72

siehe auch Nr 2021

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