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BAO § 207 Abs 1

Dezember 2004

2209
Feststellungsbescheide unterliegen nicht der Festsetzungsverjährung

VwGH 17.12.2003 99/13/0131
ÖStZB 2004/446

2210
Der Verjährung unterliegt wohl das Recht eine Abgabe festzusetzen, nicht aber das Recht, Feststellungsbescheide zu erlassen

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