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BAO § 90

Dezember 2004

2093
Richtlinien zur Akteneinsicht; Rechtsanspruch auf Akteneinsicht hat nur Partei, die abgabenrechtliche Interessen hat, nötig; kein absoluter Ausschluss der Einsicht für Erledigungsentwürfe und Amtsvorgänge; kein Kostenersatz für Ablichtungen

BMF 05.11.2003 05 0701/1-IV/5/03
AÖF 2004/14

2094
Aktenbeinsicht im Abgabenverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat

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