Richtlinien zur Akteneinsicht; Rechtsanspruch auf Akteneinsicht hat nur Partei, die abgabenrechtliche Interessen hat, nötig; kein absoluter Ausschluss der Einsicht für Erledigungsentwürfe und Amtsvorgänge; kein Kostenersatz für Ablichtungen
BMF 05.11.2003 05 0701/1-IV/5/03
AÖF 2004/14

