Das Verbot des § 26a Abs 3 Z 1 VwGG über in bestimmten beim VwGH anhängigen Rechtsangelegenheiten Entscheidungen zu treffen, steht der Einbringung einer Beschwerde an den VwGH in einer von diesem betroffenen Rechtssache nicht entgegen
VwGH 04.09.2003 2003/17/0124
ÖStZB 2004/599