Die Höhe der Erbschaftssteuer auf in den Niederlanden gelelegenen Grundstücken darf nicht davon abhängen, ob der Erblasser den Wohnsitz in den Niederlanden hatte; Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit durch Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Erbschaftssteuerberechnung