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EG Art 56

Dezember 2004

1842
Die Höhe der Erbschaftssteuer auf in den Niederlanden gelelegenen Grundstücken darf nicht davon abhängen, ob der Erblasser den Wohnsitz in den Niederlanden hatte; Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit durch Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Erbschaftssteuerberechnung

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