Eine Erhöhung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft durch Umwandlung von Rücklagen ist auch dann nicht von der Gesellschaftssteuer ausgenommen, wenn dieser Umwandlungsvorgang nicht gleichzeitig zu einer Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beiträgt
VwGH 29.07.2004 2003/16/0470
ARD 5536/11/2004
ÖStZ 2004/1078

