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GEG § 9 Abs 1

Dezember 2004

1595
Nachsicht von Gerichtsgebühren eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Krida; auch ohne überwiegendes Verschulden am Kridadelikt keine Unbilligkeit

VwGH 23.06.2003 99/17/0029
ÖStZB 2004/17

1596
Versagung des Nachlasses des Kostenersatzes für ein Strafverfahren bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von nur vorübergehender Natur und Möglichkeit der Gewährung von Zahlungserleichterungen

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