Die Schenkungssteuerbefreiung für Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften erscheint insofern überschießend, als auch Gewinne aus vom ORF veranstalteten Gewinnspielen, Preisausschreiben, Quizsendungen und dergleichen erfasst werden, wodurch der ORF gegenüber privaten Rundfunkbetreibern auf dem Gebiete der kommerziellen Werbung steuerlich deutlich bevorzugt wird
VfGH 19.06.2004 B 630/03
ARD 5528/13/2004
ÖStZ 2004/768c
RdW 2004/455d, 9/513

