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GebG § 3 Abs 2

Dezember 2004

1496
Entrichtung von Gebühren und deren Abführung an den zuständigen Rechtsträger gemäß § 3 Abs 2 GebG; Zuständige Finanzämter nach Auflösung der FLD

BMF 02.06.2004
FJ 193/2004
FJ 228/2004
ÖStZ 2004/684a



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