Kein Vorsteuerabzug bei formalen Rechnungsmängeln - Ist ein tatsächlich beabsichtigtes Entgelt in der Rechnung nicht angeführt, so sind die Merkmale des § 11 Abs 1 Z 5 nicht erfüllt
UFS Graz 03.11.2003 RV/0962-G/02
SWK S 19 25/04

