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UStG 1994 § 10 Abs 2 Z 3

Dezember 2004

1369
Das Einstellen und die Betreuung von Rennpferden, die zum Freizeitsport genutzt werden fällt nicht unter den Begriff „Halten von Vieh“ und unterliegt daher dem allgemeinen Steuersatz

BFH/BRD 22.01.2004 V R 41/02
BB 2004, 928
SWK K 17 855/04



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