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KStG 1988 § 26 lit c Z 3

Dezember 2004

1161
Meldefrist-Übergangsregelung von Organschaft zur Gruppe; die vorgesehene Übergangsregelung verlängert nicht nur die allgemeine Meldefrist, sondern verkürzt sie auch

Kauba Andreas, SWK S 354 480/04



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