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KStG 1988 § 12 Abs 3

Dezember 2004

1143
Aufwendungen iZm Beteiligungen; Eigene Anteile stellen ebenso wie Organschaftsbeteiligungen keine Beteiligung iSd § 10 KStG 1988 dar; uneingeschränkte Abzugsfähigkeit aller Aufwendungen iZm eigenen Anteilen und Organbeteiligungen

Ludwig Christian, Wagner Alexander, RdW 2004/98, 2/122

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