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FLAG § 30 lit a Abs 1 lit e

Dezember 2004

1010
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das DBA umfasst die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Grundsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken und folgt größtenteils dem OECD-Musterabkommen

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