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EStG 1988 § 121 Abs 2 Z 1

Dezember 2004

982
Kein Anspruch auf IFB wegen verspäteter Entrichtung der Sondervorauszahlung, auch wenn die verspätete Entrichtung offenkundig im Sinne einer Dienstanweisung des BMF als rechtzeitig anerkannt wurde

VwGH 30.10.2003 99/15/0070
ÖStZB 2004/461

983
Kein Anspruch auf IFB wegen verspäteter Entrichtung der Sondervorauszahlung, auch wenn die verspätete Entrichtung offenkundig im Sinne einer Dienstanweisung des BMF als rechtzeitig anerkannt wurde

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