Kein Anspruch auf IFB wegen verspäteter Entrichtung der Sondervorauszahlung, auch wenn die verspätete Entrichtung offenkundig im Sinne einer Dienstanweisung des BMF als rechtzeitig anerkannt wurde
VwGH 30.10.2003 99/15/0070
ÖStZB 2004/461

