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EStG 1988 § 108 lit e Abs 4

Dezember 2004

970
Verspätete Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie durch Antragstellung auf Prämiengutschrift erst nach der Körperschaftsteuererklärung, aber vor dem KSt-Bescheid für das darauf folgende Wirtschaftsjahr

UFS Feldkirch 08.06.2004 RV/0027-F/04
ARD 5551/22/2004

971
Zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - Eine Gutschrift der Investitionszuwachsprämie ist auch nach Überschreiten der Frist in Rz 8229 EStR möglich

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