Die pauschale 40%ige Steuerabgeltung bei Hauptmietzinsabrechnung (Kürzung der Mietzinsreserven zwecks Steuerabgeltung) wurde mit Wirkung ab 2005 als verfassungswidrig aufgehoben; die Abzugspost des § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG ist nicht erforderlich, um eine Verfassungswidrigkeit der steuerrechtlichen Regelung zu verhindern
VfGH 11.12.2003 G 28/00ua
ARD 5467/9/2004
SWK R 44 892/04

