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EStG 1988 § 28 Abs 2

Dezember 2004

753
Die pauschale 40%ige Steuerabgeltung bei Hauptmietzinsabrechnung (Kürzung der Mietzinsreserven zwecks Steuerabgeltung) wurde mit Wirkung ab 2005 als verfassungswidrig aufgehoben; die Abzugspost des § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG ist nicht erforderlich, um eine Verfassungswidrigkeit der steuerrechtlichen Regelung zu verhindern

VfGH 11.12.2003 G 28/00ua
ARD 5467/9/2004
SWK R 44 892/04

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