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EStG 1988 § 25 Abs 1 Z 3

Dezember 2004

718
Waisenpensionen sind als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit mangels Auszahlung wegen Hilfsbedürftigkeit nicht steuerfrei

UFS Wien 06.11.2003 RV/1679-W/03
UFS 2004, 42

719
Altersrenten aus einer ausländischen Sozialversicherung stellen nur dann Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit dar, wenn sie auf als Werbungskosten absetzbare Pflichtbeiträge zurückzuführen sind

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