Kern der Gruppenbesteuerung ist die Möglichkeit, steuerliche Gewinne und Verluste unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften miteinander zu verrechnen. Im Rahmen der Gruppenbesteuerung können aber auch nach österreichischem Recht ermittelte Verluste ausländischer Gruppenmitglieder in Österreich verwertet werden. Die Körperschaftsteuer der gesamten Gruppe wird auf Ebene des Gruppenträgers festgestellt und dem Gruppenträger vorgeschrieben.

